Leistungsumfang und Haftung
Wenn Sie Hirsch Consulting explizit mit einer "Visa-beschaffung" beauftragen, so gelten folgende Leistungsumfänge und Haftungsregelungen als vertraglich vereinbart:
Die Dienstleistung "Visabeschaffung" umfasst die Einreichung der vom Kunden erstellten Visaantrags-unterlagen bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat und die rechtzeitige Wieder-abholung des fertigen Visums. Dies und dies allein ist Gegenstand der erbrachten Dienstleistung "Visabeschaffung".
Bei einer Visabeschaffung steht Hirsch Consulting zwischen Antragsteller und Botschaft, indem für die Antragsteller lediglich die Fahrten in die Botschaft übernommen und in deren Namen die Visa beantragt und wieder abholt wird. Die Verantwortlichkeit der Antragsteller für die korrekte Erstellung der Visaantrags-unterlagen einerseits und die Überprüfung des erhaltenen Visums auf Richtigkeit andererseits wird dabei zu keinem Zeitpunkt auf Hirsch Consulting übertragen.
Es ist das Recht der Botschaften, Visa ohne Angaben von Gründen zu versagen. Hirsch Consulting haftet daher nicht für eine Nichtausstellung des Visums durch die Botschaft und daraus resultierende Folgekosten. Ebenso kann sich im Ausnahmefall die Bearbeitungsdauer des Visum-antrages in der Botschaft gegenüber der üblichen und durch die Botschaft veröffentlichten Bearbeitungsdauer verlängern. Hirsch Consulting haftet in diesem Falle nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung des Visums durch die Botschaft und etwaige daraus resultierende Folgekosten.
In sehr seltenen Fällen kommt es vor, daß die Visa durch die Botschaften fehlerhaft ausgestellt werden (z.B. falsche Gültigkeitsdauer). Auch für diese und ähnliche Fehler der Botschaften und Konsulate ist eine Haftung durch Hirsch Consulting ausgeschlossen.
Die Haftung von Hirsch Consulting im Rahmen der Dienstleistung "Visabeschaffung" beschränkt sich auf die ordnungsgemäße und rechtzeitige Beantragung und Abholung der Visa.
Unsere Dienstleistung "Visabeschaffung" gilt mit der Einholung des Visums als vollständig erbracht. Wenn eine Zustellung des Visums (z.B. per Post oder Kurierdienst) an eine vom Kunden angegebene Adresse gewünscht wird, so erfolgt dies entgeltlich und auf alleiniges Risiko des Kunden.
Nach Erhalt des Viusm ist der Kunde vepflichtet, das Visum unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen. Insbesondere bitten wir, auf folgende Punkte zu achten:
- Ist die eingetragene Gültigkeitsdauer korrekt?
- Ist eine beantragte mehrfache Einreise korrekt eingetragen?
- Sind beantragte mitreisende Kinder richtig eingetragen?
- Ist (bei russischen Visa) das ggf. im Visaantrag angegebene Kfz korrekt im Visum eingetragen?
Im Falle von festgestellten Abweichungen zu den beantragten Daten oder Zweifeln an der Richtigkeit ist Hirsch Consulting darüber unverzüglich zu informieren.
Die Benutzung des Visums und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes liegt ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden.

