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Einzureichende Unterlagen

1. Reisepaß

2. Paßbild

3. Amtliche Einladung

Verfügen Sie über keine Einladung, so beantragen wir für Sie die Ausstellung einer Einladung gegen Gebühr bei den zuständigen Behörden.

Hinweis: Wenn Sie eine Hotelbuchung haben, können Sie die Einladung ggf. vom Hotel erhalten. Allerdings nur für den dort gebuchten Zeitraum. Wenn Ihnen das Hotel zusätzlich zur Buchungsbestätigung eine touris-tische Einladung in der amtlich vorgeschriebenen Form schickt, so ist das für die Beantragung des Visums ausreichend. Eine einfache Hotelbuchung reicht jedoch nicht.


4. Durch russische Botschaft anerkannte Auslands-reisekrankenversicherung

Für die Einreise nach Rußland besteht Krankenver-sicherungspflicht! Der Abschluß einer speziellen Reise-krankenversicherung muß bei Visabeantragung nachgewiesen werden (Kopie der Police + unterschriebenes "Versicherungskartenformular").

5. Visa-Antrag

Diesen können Sie hier ausfüllen und drucken.

6. Ausbürgerungsnachweis (nur für Personen mit ehemaliger UdSSR- / GUS-Staatsangehörigkeit)

Alle Personen, die früher Staatsangeörige der UdSSR bzw. eines GUS-Staates waren, müssen für die Beantragung eines russischen Visum den Nachweis über die Ausbürgerung vorlegen.


7. Aufenthaltgenehmigung oder Meldebescheinigung in Deutschland (nur für nichtdeutsche Staatsangehörige)

Alle Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland ein russisches Visum beantragen wollen, müssen ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland durch Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder der polizeilichen Meldebestätigung nachweisen.

 

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